Künstliche Mineralfasern
Sanierung gemäß TRGS 521
Künstliche Mineralfaser
Bei der Sanierung und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) und Faserstäuben sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um eine Faserfreisetzung und damit Gefahren für Mensch und Umwelt zu unterbinden.
Sanierung und Entsorgung
von künstlichen Mineralfasern
Bei der Sanierung und Entsorgung von künstlichen Mineralfasern (KMF) und Faserstäuben sind Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, um eine Faserfreisetzung und damit Gefahren für Mensch und Umwelt zu unterbinden. Diese Abfälle gelten als besonders überwachungsbedürftig. Die TRGS 521 beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für Abbau und Deponierung.
Künstliche Mineralfasern
(KMF)
Die künstlichen Mineralfasern (KMF) sind meist als Mineralwolle in Gebäuden als Schall-, Wärme- und Brandschutz eingesetzt. z.B.
- Fassaden
- Innenwände/Leichtbauplattenwände
- Trittschalldämmung
- Mineralfaserhaltiger Putz
- Fußböden im Dachausbau
- Rohrleitungsisolierungen
- Rohrleitungsisolierungen
- Spritzisolierung